WEICHEL | Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Strafverteidiger
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Der ScheidungsAnwalt aus Zweibrücken
Starke Vertretung in stürmigen Zeiten – Wir schützen, was Ihnen wichtig ist
Eine Scheidung ist ein bedeutender Einschnitt im Leben – emotional, finanziell und rechtlich. Neben der persönlichen Herausforderung gilt es, zahlreiche juristische Fragen zu klären:
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Unterhalt
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Vermögensaufteilung
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Zugewinn
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Sorgerecht
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Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Eine frühzeitige, professionelle Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern und langwierige Konflikte zu vermeiden.
Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite. Ich begleite Sie durch das Scheidungsverfahren, setze Ihre Ansprüche durch und helfe Ihnen, klare und faire Lösungen zu finden – damit Sie bestmöglich in einen neuen Lebensabschnitt starten können.
Allgemeine Informationen zur Ehescheidung
Jährlich werden in Deutschland mehr als 150.000 Ehen geschieden. Eine Scheidung ist jedoch nur möglich, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Das zentrale Kriterium ist die gerichtliche Feststellung des Scheiterns der Ehe.
Das Scheitern der Ehe
Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Es ist unerheblich, wer für das Scheitern verantwortlich ist. Das Gericht prüft lediglich, ob die Ehe als gescheitert anzusehen ist.
Der Gesetzgeber sieht dabei folgende Vermutungen vor:
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Ein Jahr Trennung: Beide Ehegatten beantragen die Scheidung oder ein Ehegatte stimmt der Scheidung zu.
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Drei Jahre Trennung: Einer der Ehegatten beantragt die Scheidung, der andere stimmt nicht zu.
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Härtefallscheidung: In Ausnahmefällen, z. B. bei unzumutbarer Belastung durch die Fortführung der Ehe, kann auch vor Ablauf eines Jahres geschieden werden
Die Trennungszeit
Die Trennung beginnt, wenn die Ehegatten nicht mehr zusammenleben. Dies kann durch Auszug oder durch eine sogenannte "In-House-Trennung" erfolgen, bei der innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennte Bereiche geschaffen werden. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehegatte die Fortsetzung der Ehe ablehnt. Versöhnungsversuche unterbrechen die Trennungszeit nicht.
Kosten einer Scheidung
Die Scheidungskosten orientieren sich am Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Antragstellung ergibt. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind kann ein Betrag von 250 Euro vom Verfahrenswert abgezogen werden.
Der Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert in der Regel um mindestens 1.000 Euro, sofern er nicht notariell ausgeschlossen wurde.
Die Gerichts- und Anwaltskosten werden anhand dieses Verfahrenswerts berechnet. Sie spiegeln jedoch nicht direkt die Höhe des Verfahrenswerts wider.
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Bei geringem oder keinem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Nach Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten vollständig oder teilweise.
Anwaltszwang und gemeinsamer Anwalt
In Deutschland besteht bei einer Scheidung Anwaltszwang. Das bedeutet: Mindestens ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Vorstellung eines „gemeinsamen Anwalts“. Tatsächlich darf ein Anwalt immer nur die Interessen einer Partei vertreten – eine neutrale Vertretung beider Ehegatten ist rechtlich nicht möglich.
Ist die Scheidung einvernehmlich, kann es jedoch genügen, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt und der andere der Scheidung zustimmt. Allerdings sollte auch in solchen Fällen sorgfältig geprüft werden, ob die eigenen Interessen gewahrt bleiben – insbesondere bei Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerechtsfragen.