Ein Elternteil hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Umgang auch Übernachtungen des Kindes beinhaltet. Dies gilt auch bei Kinder im Kleinkindalter.
Das OLG Frankfurt hat in diesem Zusammenhang kürzlich nochmals klargestellt, dass es im Einzelfall geboten sein kann, für eine Übergangszeit zur Gewöhnung des Kindes an den Umgangselternteil lediglich Tagesumgänge zu gewähren.
Das Gericht führte aus, dass ein Übernachtungsumgang nur dann angeordnet werden kann, wenn das Kind bereits an den umgangsberechtigten Elternteil und dessen Umgebung gewöhnt ist und nicht - etwa durch einen längeren fehlenden Kontakt - eine Entfremdung eingetreten ist. Zudem sei erforderlich, dass ein Kleinkind auf die Übernachtungsumgänge vorbereitet wurde. Die Vorbereitung hierfür könne durch regelmäßige Tagesumgänge erfolgen.
Weiterführendes:
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.11.2020 - 5 UF 110/20 (Volltextentscheidung)
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