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AutorenbildRA Sven Weichel

Wegfall der Unterhaltspflicht durch Corona

AG Pankow-Weißensee, Beschl. vom 08.12.2020, AZ: 13 F 6681/18

WEICHEL | Kanzlei für Familienrecht

Das Amtsgericht Pankow-Weißensee hat kürzlich entschieden, dass auch eine kurzfristige durch Corona bedingte Einkommensreduzierung zum Wegfall der Unterhaltspflicht führen kann.


In der hier entschiedenen Konstellation hat der unterhaltspflichtige Ehemann – ein selbstständiger Gastronom - glaubhaft gemacht, dass aufgrund der gegenwärtigen Coronakrise und der damit verbundenen Einschränkungen sein Geschäft seit März 2020 vollständig zum Erliegen gekommen ist und auch seine Ersparnisse aufgebraucht waren.


Seine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung an seine Ehefrau wurde daher ausgesetzt.


Das Gericht hat auch noch klare Worte zur aktuellen Situation der Gastronomiebranche gefunden:


Es mag sein, dass für ein paar Monate der Einschränkungen die Leistungsfähigkeit des Antragsgegners noch vollständig anzunehmen wäre, unter Anrechnung der staatlichen Hilfen. Die Schließungen des Restaurants und das Verbot von großen Veranstaltungen dauern auch Ende des Jahres 2020 nach kurzfristiger Unterbrechung an. Die Gastronomiebranche, insbesondere der Bereich des Caterings und der Großveranstaltungen liegt brach.


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